Sanierungsberatung - Ihr Weg aus der Krise

Die Covid - 19 Pandemie hat viele Unternehmer schuldlos in die Krise gebracht. Wir zeigen Ihnen Wege aus der Krise und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um.

Sanierung ohne Insolvenzverfahren (außergerichtlicher Vergleich oder Plan)

Der einfachste und kostengünstigste Weg ist die direkte außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung und versuchen eine Gesamtlösung zu erzielen. Die Gläubiger verzichten quotal auf einen Teil Ihrer Forderungen und ermöglichen somit eine Fortführung der Geschäftsbeziehung mit ihnen. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet viele Vorteile:  Ihr Unternehmen bleibt erhalten und es wird nicht mit einem öffentlichen Insolvenzverfahren belastet. Die Gläubiger erhalten eine deutlich höhere Quote als in einem Insolvenzverfahren (keine Verfahrenskosten). Voraussetzung ist allerdings, dass alle Gläubiger diesem Verfahren zustimmen.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den außergerichtlichen Plan und setzen ihn anschließend um.

Restrukturierungsplan neu ab 01.01.2021

Der Restrukturierungsplan funktioniert ähnlich wie ein außergerichtlicher Vergleich bzw. Plan. Es wird ein Gesamtvergleich ausgearbeitet, in dem einzelne Gläubigergruppen quotal auf Teile ihrer Forderung verzichten. Voraussetzung ist die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger. Die Zustimmung aller Gläubiger ist somit nicht erforderlich, d.h. ein Forderungsverzicht kann auch ggf. unter Einbeziehung des Restrukturierungsgerichts gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den Restrukturierungsplan und setzen ihn anschließend um.

Eigenverwaltung

Sollte sich außergerichtlich keine Einigung mit Ihren Gläubigern erzielen lassen, besteht die Möglichkeit einer Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung. In diesem Verfahren leiten Sie weiter die Geschicke Ihres Unternehmens und werden lediglich durch einen gerichtlich bestellten (vorläufigen) Sachwalter überwacht. Im Rahmen der Eigenverwaltung ist weiterhin eine Sanierung mithilfe eines Insolvenzplans möglich. Dies ist in vielen Fällen sogar einfacher, da die Insolvenzgläubiger mit ihren Forderungen kraft Gesetz nur noch quotal befriedigt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der weiteren Unternehmenssanierung und ggf. bei der Erstellung eines Insolvenzplans. Weiterhin übernehmen wir die Kommunikation mit dem Sachwalter und kümmern uns darum, dass alle verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Art der Eigenverwaltung dar. Zur Sanierung muss im Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden. Das Verfahren ist stark auf die Sanierung ausgerichtet, weshalb es auch nur für noch nicht zahlungsunfähige Unternehmen zulässig ist. Dies muss ein qualifizierter Berufsträger/Steuerberater bescheinigen. Die Vorteile entsprechen denen des Eigenverwaltungsverfahrens. Der Gesetzgeber gibt Ihnen bei dieser Verfahrensart sogar die Möglichkeit, die Person des Sachwalters vorzuschlagen.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der weiteren Unternehmenssanierung und bei der Erstellung des Insolvenzplans. Weiterhin übernehmen wir die Kommunikation mit dem Sachwalter und kümmern uns darum, dass alle verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Insolvenzgeld

Bei jeder Art der Sanierung stellt das Insolvenzgeld ein zentrales Element dar. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind für drei Monate gesichert. Diese Kosten (Löhne und Gehälter für drei Monate) können vorfinanziert werden und stehen somit im Rahmen der Betriebsfortführung zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Ihr Betrieb im Rahmen der zentralen Restrukturierungsphase nicht mit Löhnen und Gehältern belastet ist. Diese Möglichkeit steht nur bei den gerichtlichen Insolvenzverfahren zur Verfügung. Über unsere Partner sind wir in der Lage, die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes binnen weniger Tage zu organisieren.

Ob die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen vorliegen, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.