Eigenverwaltung

Mit der Eigenverwaltung hat der Gesetzgeber den insolventen Unternehmen ermöglicht, sich weitgehend selbst zu sanieren. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bleibt in den Händen der bisherigen Geschäftsführung (i.d.R. unterstütztz durch einen erfahrenen Sanierungsberater). Dieser wird lediglich ein seitens des Gerichts bestellter Sachwalter zur Seite gestellt.

In zahlreichen Verfahren sind/waren wir als gerichtlich bestellter Sachwalter tätig. Ebenso ist es möglich, dass Sie uns als Sanierungsberater im Rahmen eines beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens  beauftragen (Antragstellung, Beantragung Insolvenzgeld, Kommunikation mit dem Sachwalter bzw. Einhaltung der Formvorschriften).